Die Testamentseröffnung

Testamentseröffnung
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Wenn sich in Ihrem Umfeld ein Todesfall ereignet hat und Sie erbberechtigt sind, werden Sie automatisch zur Testamentseröffnung geladen. Hier verliest ein Rechtspfleger den letzten Willen des Erblassers. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in das Testament zu erhalten.

Die Testamentseröffnung

Wenn sich in Ihrem Umfeld ein Todesfall ereignet hat und Sie erbberechtigt sind, werden Sie automatisch zur Testamentseröffnung geladen. Hier verliest ein Rechtspfleger den letzten Willen des Erblassers. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in das Testament zu erhalten.

Das Nachlassgericht

Der Rechtspfleger ist Mitarbeiter des Nachlassgerichts, in dessen Rechtsbezirk der Verstorbene zuletzt wohnte. Eingeladen sind alle Personen, die im Testament namentlich als Erben aufgeführt sind, sowie pflichtteilsberechtigte Erben. Sie werden vom Nachlassgericht über die Testamentseröffnung benachrichtigt, das zuvor vom Standesamt über den Todesfall unterrichtet wurde. Die Testamentseröffnung findet vor dem Nachlassgericht statt, sobald dies über den Todesfall informiert wurde. Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie als Erbe persönlich bei der Testamentseröffnung anwesend sind. Zudem gehen immer mehr Nachlassgerichte dazu über, die Testamentseröffnung nur noch auf dem schriftlichen Weg vor zu nehmen. Dazu erhalten die Erben per Post ein Eröffnungsprotokoll sowie eine Kopie des Testamentes.

Die Testamentseröffnung

Der Erblasser hat die Möglichkeit, sein Testament beim Amtsgericht oder bei einem Notar zu hinterlegen, die es im Todesfall an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Anders verhält es sich, wenn der Erblasser sein Testament privat bei sich zu Hause verwahrt. Haben Sie Kenntnis von der Existenz und dem Aufbewahrungsort des Testaments, sind Sie verpflichtet, das Testament unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht weiterzureichen. Tun Sie das nicht, weil das Testament beispielsweise zu Ihren Ungunsten ausfällt, machen Sie sich strafbar.

Fristen nach der Testamentseröffnung

Auch nach der Testamentseröffnung ist der weitere Weg gesetzlich vorgegeben. Die Eröffnung wird vermerkt, und es wird eine Niederschrift gefertigt. Sie als Erbe erhalten eine Kopie des Testaments sowie das Eröffnungsprotokoll. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen können Sie als Erbe entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten; die Frist beginnt mit der Testamentseröffnung.

Erbschaftssteuer nach der Testamentseröffnung

Das Nachlassgericht informiert außerdem das zuständige Finanzamt über den Eintritt des Erbfalls, da es die Höhe der Erbschaftssteuer überprüft. Es benachrichtigt auch das zuständige Grundbuchamt, das Sie als Erben im Falle eines Immobilienerwerbs auffordert, die Eigentumsumschreibung zu Ihren Gunsten im Grundbuch vorzunehmen.